Fragen und Antworten
Müssen wir ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erstellen?
Wenn ja – wie wird es gemacht?
Stehen alle meine Daten auf rechtlich sicherem Grund?
Muss ich einzelne Daten jetzt oder später löschen?
Wer ist in unserer Organisation verantwortlich für den Datenschutz?
Benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Eine Antwort auf die erste der o. g. Fragen geben wir Ihnen jetzt gleich. In der Regel lautet die Antwort: „Ja, Sie benötigen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten entsprechend Art. 30 DS-GVO.“ Dieses Verzeichnis muss bestimmten gesetzlichen Anforderungen genügen. Wenn Sie noch mehr Antworten suchen oder Sie ähnliche Fragen beschäftigen, sollten wir miteinander ins Gespräch kommen.
Durch persönliche Beratung und Betreuung zum Themenkreis Datenschutz und Informationssicherheit aus einer Hand, können Sie die Gewissheit haben, dass es für Sie zu einer optimierten Lösung kommen wird. Es ist sicher beruhigend, ein solch umfangreiches Thema, wie Datenschutz und Informationssicherheit, in vertrauenswürdige, fachbegabte Hände zu legen und zu wissen, dass sich Ihre Organisation im gesetzlichen Rahmen bewegt.
Sie haben eine Frage an uns?
Wir freuen uns sehr über Ihre Nachricht und werden uns schnellstmöglich zurückmelden.