Externe Datenschutzbeauftragte stehen sofort zur Verfügung und binden keine internen Ressourcen. Dem entgegen steht ein langer Anlaufprozess für interne Datenschutzbeauftragte.
Der Einsetzung eines internen Datenschutzbeauftragten sollte eine ausführliche Auswahl des geeigneten Mitarbeiters vorausgehen, dem anschließend eine längere Zeit für Aus- und Weiterbildung eingeräumt werden muss. Dabei fallen nicht nur Personal- und Weiterbildungskosten an, es bindet auch langfristig interne Personalkapazitäten, die dem operativen Geschäft nicht mehr zur Verfügung stehen.
Wie lange der soeben ausgebildete, interne Datenschutzbeauftragte zur Verfügung steht, ist ungewiss. Man kann den MA wohl eine angemessene Zeit binden, über einen Wechsel in eine andere Organisation entscheidet der Mitarbeiter aber irgendwann selbst.
Und dann geht die Suche und die Qualifizierung nach einem Datenschutzbeauftragten von vorn los.
Alle Argumente
Qualifikation
Verfügbarkeit
Kosten
Ausfallrisiko und Kündigung
Erfahrungen und Synergieeffekte
Haftung
Position im Unternehmen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Komplette Gegenüberstellung als PDF-Übersicht
Damit Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten noch leichter fällt, können Sie sich hier die Übersicht über alle angeführten Argumente als PDF herunterladen.