Im Fall der Fälle greift bei externen Datenschutzbeauftragten die Betriebs- und Vermögenshaftpflicht um Ihr Risiko zu minimieren.
Im Falle eines internen Datenschutzbeauftragten tritt an Stelle dessen die sog. betriebliche Veranlassung, bei der eine beschränkte Arbeitnehmerhaftung, jedoch eine vollständige Unternehmerhaftung vorliegt, in Kraft.
Alle Argumente
Qualifikation
Verfügbarkeit
Kosten
Ausfallrisiko und Kündigung
Erfahrungen und Synergieeffekte
Haftung
Position im Unternehmen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Gut informiert - besser entschieden
Komplette Gegenüberstellung als PDF-Übersicht
Damit Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten noch leichter fällt, können Sie sich hier die Übersicht über alle angeführten Argumente als PDF herunterladen.