Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Die Benennung eines externen Datenschutzberaters kann unabhängig vom Betriebsrat erfolgen. Interne Datenschützer hingegen müssen gemeinschaftlich mit dem Betriebsrat ernannt werden.

Laut § 99 BetrVg hat der Betriebsrat das volle Mitbestimmungsrecht bei der Bennenung eines internen Datenschutzberaters. Das führt zu aufwändigeren Prozessen und höheren Abstimmungskosten. Ein externer Datenschutzberater hingegen kann frei benannt werden.

Warum Extern? Mitbestimmungsrecht | Datenschutz Opitz

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Warum Extern? Mitbestimmungsrecht | Datenschutz Opitz

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

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Damit Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten noch leichter fällt, können Sie sich hier die Übersicht über alle angeführten Argumente als PDF herunterladen.