Wenn Sie auf einen externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen, können Sie vorhandene, hohe fachliche Befähigungen und Qualifikationen sofort nutzen.
Ein interner Datenschutzbeauftragter muss vor der Benennung mit erheblichem Zeit- und Geldaufwand an die erforderliche Erstqualifikation geführt werden, um eine vollständige fachliche Befähigung sicherzustellen. Dazu kommen die notwendige laufende Fortbildung, die neben betrieblichen Fehlzeiten auch die Beschäftigung mit möglicherweise branchenfremden Urteilen und anstehenden Verfahren mit sich bringt. Das führt häufig dazu, das interne Datenschutzbeauftragte nur Halbfachmann sind.
Alle Argumente
Qualifikation
Verfügbarkeit
Kosten
Ausfallrisiko und Kündigung
Erfahrungen und Synergieeffekte
Haftung
Position im Unternehmen
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats
Komplette Gegenüberstellung als PDF-Übersicht
Damit Ihnen die Entscheidung für oder gegen einen externen bzw. internen Datenschutzbeauftragten noch leichter fällt, können Sie sich hier die Übersicht über alle angeführten Argumente als PDF herunterladen.